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Nach einer turbulenten Landtagssitzung hat der Verfassungsgerichtshof von Thüringen dem Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, eine Art Regel-Korsett auferlegt. Für die Fortsetzung der Sitzung am Samstagmorgen hat das Gericht klare Anweisungen herausgegeben.

### Was hat der Verfassungsgerichtshof entschieden?

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat in einem Beschluss vom Freitagabend deutlich gemacht, dass Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD bei der ersten Landtagssitzung am Donnerstag seine Kompetenzen überschritten und die Rechte der Abgeordneten mehrfach verletzt hat. Er hätte die Beschlussfähigkeit des Parlaments feststellen und die Abgeordneten über die vorläufige Tagesordnung abstimmen lassen müssen. Für die Fortführung der Sitzung am Samstagmorgen gibt es nun klare Vorgaben der Richter.

### Worüber wurde in der ersten Landtagssitzung am Donnerstag gestritten?

Der Streit drehte sich hauptsächlich um die Wahl des Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin. Normalerweise wird dieser oder diese in der ersten Sitzung eines neu zusammengesetzten Landtags gewählt, um den Landtag zu konstituieren. CDU und BSW hatten jedoch bereits vor der Sitzung einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht, der sich mit der Wahl befasste. Alterspräsident Treutler (AfD), der die Sitzung eröffnete, wollte dies jedoch nicht zulassen. Dies führte zu Spannungen, da die anderen Fraktionen darauf bestanden, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen zu lassen.

### Wer hat das Vorschlagsrecht für den oder die Landtagspräsidentin?

Laut der thüringischen Verfassung wählt der Landtag aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. In der Geschäftsordnung des Landtags heißt es, dass die stärkste Fraktion ein Mitglied für die Wahl vorschlägt. Die AfD beansprucht das Vorschlagsrecht als stärkste Fraktion, während andere Fraktionen eine Änderung der Geschäftsordnung fordern, um sicherzustellen, dass jede Fraktion Kandidaten vorschlagen kann.

### Kann man vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung ändern?

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Parlament das Recht hat, die Geschäftsordnung jederzeit zu ändern, auch vor der Wahl des Landtagspräsidenten. Der Alterspräsident kann keine Anträge des Plenums ablehnen und muss die Beschlussfähigkeit feststellen, bevor über die Tagesordnung abgestimmt wird.

### Hat die AfD als stärkste Fraktion nicht das Recht auf den Landtagspräsidenten?

Nein, die Verfassung sieht kein ausschließliches Vorschlagsrecht einer einzelnen Fraktion vor. Die Wahl des Landtagspräsidenten sollte frei und demokratisch erfolgen, ohne Zwang zur Zustimmung. Die AfD muss sich wie alle anderen Fraktionen an dem demokratischen Prozess beteiligen.

### Wie geht es jetzt weiter?

Der Alterspräsident wurde angewiesen, bestimmte Schritte zu befolgen, um die Sitzung fortzusetzen. Am Samstagmorgen soll die Sitzung wieder aufgenommen werden, und es wird darüber entschieden, wie mit dem Antrag von CDU und BSW sowie der Wahl des Landtagspräsidenten umgegangen wird.

### Hätte man die Geschäftsordnung nicht schon früher ändern können?

Der Eklat bei der ersten Sitzung war vorhersehbar, und es wurde bereits in der letzten Legislaturperiode darauf hingewiesen, dass die Geschäftsordnung geändert werden sollte. Die Grünen hatten Änderungen vorgeschlagen, die im Bundestag bereits umgesetzt wurden, jedoch wurde dies von der CDU-Fraktion abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, wie die Situation weiterentwickelt wird.