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Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar hat den Weg aus der Krise für den Thüringer Landtag geebnet und die Wahl eines Landtagspräsidenten ermöglicht. Die CDU-Fraktion, die sich durch den Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, in ihren parlamentarischen Rechten stark eingeschränkt sah, war mit ihrem Antrag vor dem Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich. Die Verfassungsrichter setzten klare Regeln für den umstrittenen AfD-Alterspräsidenten fest, der nun das Parlament über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen muss. Zudem darf der Landtag vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig, und das Parlament wird an diesem Samstag erneut in Erfurt zusammentreten.

Regieanweisung für die Sitzung

Die Verfassungsrichter gaben in ihrem Beschluss auch eine klare Regieanweisung für den Ablauf der Sitzung: Treutler muss die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen. Anschließend soll die Sitzung gemäß der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Die AfD und Treutler hatten zuvor eine andere Rechtsauffassung vertreten.

Tauziehen um Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten

Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. Eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung vor der Wahl des Landtagspräsidenten sind zulässig. Die Verfassungsrichter erklärten, dass die Regelung, wonach sämtliche Fraktionen bereits im ersten Wahlgang Wahlvorschläge für den Landtagspräsidenten einbringen können, nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

Die CDU hatte das Verfassungsgericht als letztes Mittel angerufen nach einer chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag, bei der Treutler Rede- und Antragsrechte verweigerte. Auch BSW, Linke und SPD schlossen sich dem Antrag an. Hintergrund des Streits ist das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes. Die AfD beharrt darauf, den Landtagspräsidenten zu stellen, da sie die stärkste Fraktion im Landesparlament ist. Sie wehrt sich gegen einen Antrag von CDU und BSW, der es allen Fraktionen ermöglichen würde, im ersten Wahlgang Personalvorschläge zu machen.

Bundesweite Aufmerksamkeit und Kritik

Der chaotische Verlauf der Landtagssitzung und das Verhalten der AfD hatten bundesweit für Aufsehen und Kritik gesorgt. Der Verfassungsrechtler Michael Brenner warf der AfD vor, die Sitzung instrumentalisiert zu haben, um die Demokratie, die Geschäftsordnung und die Thüringer Verfassung zu testen. Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig betonte, dass die Ereignisse im Thüringer Landtag zeigen, dass die AfD nicht verantwortungsvoll handeln könne. Thüringens Linke-Fraktionschef Christian Schaft sprach von einem „Putschversuch gegen die Demokratie“ seitens der AfD.

Diskussion über Wahlpassus in der Geschäftsordnung

Bereits im Frühjahr wurde im Thüringer Landtag auf Initiative der Grünen über einen Wahlpassus in der Geschäftsordnung diskutiert, um Chaos bei der Wahl des Landtagspräsidenten zu verhindern. Damals konnte keine Mehrheit für den Vorschlag gefunden werden, und es wurde eine Einigung im Ältestenrat erzielt, die die AfD jedoch nun nicht akzeptiert. Der Landtagspräsident repräsentiert das Parlament in Thüringen und ist für den reibungslosen Ablauf von Sitzungen und die Leitung der Landtagsverwaltung verantwortlich.