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Die CDU-Spitze hält es für unnötig, das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität in das Grundgesetz aufzunehmen. Thorsten Frei, Unionsfraktionsgeschäftsführer, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass es besondere Gründe bedarf, um den Grundrechtekatalog, die Herzkammer unserer Verfassung, zu ändern. Er sei grundsätzlich skeptisch gegenüber dieser Idee und sieht keinen Anlass zur Änderung, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung bereits im Artikel 3 verankert ist.

Am Wochenende demonstrierten Hunderttausende in Berlin beim Christopher Street Day (CSD) für mehr Rechte von LGBTQI-Menschen. Herbert Grönemeyer forderte auf der Kundgebung, dass Artikel 3 um den Zusatz ergänzt werden sollte, dass niemand aufgrund seiner geschlechtlichen und sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Die LGBTQI+-Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen.

Die Ampel-Koalition hat die Verankerung der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz als Vorhaben im Koalitionsvertrag. Dies umzusetzen erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Einige CDU-geführte Landesregierungen signalisieren bereits Unterstützung, wie beispielsweise Berlin, das eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt hat.

Die Grundgesetzänderung ist ein Ziel der Ampel-Koalition, aber die Gespräche wurden von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. SPD-Fraktionschef Dirk Wiese begrüßte die Position einiger CDU-Politiker aus den Ländern, die eine Verfassungsänderung befürworten. FDP-Vize-Fraktionschef Konstantin Kuhle betonte ebenfalls die Dringlichkeit einer Verfassungsänderung als Zeichen für politische und gesellschaftliche Akzeptanz.

Obwohl die Spitze der CDU die Verfassungsänderung ablehnt, betonte Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei, dass Diskriminierungen aufgrund sexueller Identität bereits durch das Grundgesetz, die europäische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten seien.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat darauf hingewiesen, dass Homo- und Bisexuelle 1949 bewusst nicht als Opfergruppe der Nationalsozialisten in Artikel 3,3 aufgenommen wurden. Gleichgeschlechtlich liebende Männer waren auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch der Verfolgung durch den Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch ausgesetzt, der erst 1994 endgültig abgeschafft wurde.