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Die CDU hält eine Grundgesetzänderung zur Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund sexueller Identität für unnötig. Laut Thorsten Frei, dem Unionsfraktionsgeschäftsführer, ist der Schutz in Artikel 3 bereits vorhanden. Dieser besagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Am Wochenende fand in Berlin der Christopher Street Day (CSD) statt, bei dem Hunderttausende für mehr Rechte von LGBTQI-Menschen demonstrierten. Der Sänger Herbert Grönemeyer forderte eine Ergänzung von Artikel 3 um den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Identität. Die Koalitionsregierung beabsichtigt ebenfalls eine Grundgesetzänderung, die jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordert.

Die SPD unterstützt die Verfassungsänderung, während die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Gespräche dazu abgelehnt hat. FDP-Vize-Fraktionschef Konstantin Kuhle betont die Notwendigkeit dieser Änderung als Zeichen der gesellschaftlichen Akzeptanz. Trotz bereits bestehender gesetzlicher Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Identität sehen Kritiker wie der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) noch Verbesserungsbedarf.

Es wird darauf hingewiesen, dass homosexuelle und bisexuelle Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg bewusst nicht in Artikel 3,3 aufgenommen wurden und daher weiterhin diskriminiert wurden. Die Diskussion um eine Grundgesetzänderung zur Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund sexueller Identität wird weiterhin kontrovers geführt.