Die CDU hat sich gegen die Forderungen ausgesprochen, das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität durch eine Änderung des Grundgesetzes umzusetzen. Laut Thorsten Frei, dem Unionsfraktionsgeschäftsführer, ist dies nicht notwendig, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist. Dieser besagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Überzeugungen benachteiligt werden darf.
Trotzdem hatten beim Christopher Street Day in Berlin Hunderttausende Menschen für mehr Rechte von LGBTQI-Personen demonstriert. Der Sänger Herbert Grönemeyer forderte eine Ergänzung von Artikel 3 um den Schutz vor Benachteiligung aufgrund geschlechtlicher und sexueller Identität. LGBTQI+ umfasst Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere und intergeschlechtliche Menschen.
Die Ampel-Koalition hat die Verankerung von sexueller Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz als Ziel. Dies erfordert jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die SPD und FDP befürworten eine Verfassungsänderung, während die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gespräche dazu abgelehnt hat.
Einige CDU-Politiker aus den Ländern unterstützen jedoch eine Grundgesetzänderung. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) betont, dass homosexuelle und bisexuelle Menschen als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten bewusst nicht in Artikel 3,3 aufgenommen wurden. Daher wäre eine Verfassungsänderung ein wichtiges Zeichen für politische und gesellschaftliche Akzeptanz.