Der Terrorverdächtige von Solingen, Issa al H., entging einer Abschiebung in Deutschland, ähnlich wie der Breitscheid-Attentäter Anis Amri. Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, blieb der syrische Asylbewerber in Deutschland, was tragische Konsequenzen hatte.
### Warum die Abschiebung scheiterte
Die Ausländerbehörde hatte nur einen Kontaktversuch unternommen, um Issa al H. in seiner Unterkunft in Paderborn zu finden. Als er nicht angetroffen wurde, wurde nicht weiter nach ihm gesucht. Dieser scheinbar kleine Fehler könnte weitreichende Folgen gehabt haben und zur Tragödie in Solingen geführt haben.
### Der Asylantrag und die Abschiebung nach Bulgarien
Issa al H. kam Ende 2022 nach Deutschland und beantragte Asyl. Er war den Sicherheitsbehörden nicht als islamistischer Extremist bekannt. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, sollte er im vergangenen Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden, da er über dieses Land in die EU eingereist war.
Nach den Dublin-Regeln ist in der Regel der EU-Staat für einen Asylantrag zuständig, in dem der Asylsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. In diesem Fall war es Bulgarien. Wenn der Asylsuchende dann unerlaubt in ein anderes EU-Land wie Deutschland weiterzieht, kann dieses ein Übernahmeersuchen stellen. Wenn das zugestimmt wird, kann die Abschiebung angeordnet werden. Wenn die Abschiebung nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt, geht die Zuständigkeit zurück an das Land, das die Überstellung beantragt hatte.
### Probleme mit der Überstellungsfrist
Laut Berichten war Issa al H. in Deutschland nicht als untergetaucht oder flüchtig eingetragen, was dazu führte, dass die Überstellungsfrist nach Bulgarien nicht verlängert werden konnte. Daher blieb die Frist bei sechs Monaten, was die Abschiebung vorerst hinfällig machte. Schließlich wurde dem Syrer „subsidiärer Schutz“ gewährt und er wurde nach Solingen überstellt.
### Die schreckliche Tat in Solingen
In Solingen soll Issa al H. am Freitagabend mit einem Messer drei Menschen getötet und acht weitere verletzt haben. Der IS reklamierte die Tat für sich. Die Bundesanwaltschaft gab an, dass er aufgrund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen geplant hatte, eine große Anzahl ungläubiger Menschen auf dem Stadtfest zu töten. Er stach gezielt auf die Besucher des Festivals ein, was zu den tragischen Verlusten führte.
### Konsequenzen und Reaktionen
Issa al H. sitzt derzeit in Untersuchungshaft, nachdem er sich selbst bei der Polizei gestellt hat. Die Frage nach den Möglichkeiten, wie solche Tragödien verhindert werden können, wird wieder aufgeworfen. Die Abschiebungspraxis und die Überwachung von potenziellen Gefährdern müssen überprüft und verbessert werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
In dieser dunklen Zeit müssen wir uns als Gesellschaft zusammenschließen und Maßnahmen ergreifen, um solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Es ist wichtig, aus Fehlern zu lernen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien in Solingen.