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Der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein hat den Landesentwicklungsplan des Landes kritisiert und fordert Nachbesserungen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Windenergie an Land. Der Nabu erkennt zwar die Bemühungen der Landesregierung an, den Natur- und Artenschutz beim Windenergie-Ausbau nicht zu vernachlässigen, jedoch sieht er den aktuellen Entwurf als nicht ausreichend schützend an.

Mindestabstand zu Naturschutzgebieten

Ein zentraler Kritikpunkt des Nabu betrifft den vorgeschlagenen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Naturschutzgebieten. Laut dem aktuellen Plan soll dieser Abstand lediglich 100 Meter betragen, was aus Sicht des Nabu bei weitem nicht ausreicht. Der Verband fordert einen Mindestabstand von 300 Metern, da viele dieser Gebiete wichtige Lebensräume für windkraftsensible Vogelarten darstellen. Auch Fledermäuse werden aus Sicht des Nabu nicht ausreichend berücksichtigt.

Schutz von Mooren

Ein weiterer Aspekt, den der Nabu anspricht, betrifft den Schutz von Mooren vor Windenergieanlagen. Moore spielen eine entscheidende Rolle als Kohlenstoffsenken und tragen somit zum natürlichen Klimaschutz bei. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Mooren würde daher den natürlichen Schutzmechanismus zerstören.

Erhöhung des Anteils an Windenergiefläche

Die Landesregierung plant, den Anteil der Landesfläche, auf der Windräder errichtet werden können, von zwei auf drei Prozent zu erhöhen. Dies ist Teil des Koalitionsvertrags von Schwarz-Grün, der jedoch weiterhin einen Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnhäusern vorsieht. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betonten bei der Vorstellung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans im Juni die Bedeutung dieser Regelung.

Mindestabstände zu Dörfern und Städten

Des Weiteren bleibt der Mindestabstand zu Dörfern und Städten bei 800 beziehungsweise 1000 Metern bestehen, um die Anwohner vor möglichen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen zu schützen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Ausbau der Windenergie in Einklang mit den Interessen der Bevölkerung erfolgt.

Regionalpläne für den Windkraftausbau

Der Landesentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung neuer Regionalpläne für den Windkraftausbau in Schleswig-Holstein. Diese Regionalpläne werden für die verschiedenen Planungsräume des Landes erstellt, die teilweise zusammengelegt werden. Bis Ende 2024 sollen die ersten Regionalpläne veröffentlicht werden, nachdem das Beteiligungsverfahren Anfang dieser Woche abgeschlossen wurde.

Der Nabu fordert daher eine Überarbeitung des Landesentwicklungsplans, um den Schutz von Natur und Artenvielfalt beim Ausbau der Windenergie an Land sicherzustellen. Die Forderungen des Verbands zielen darauf ab, die Mindestabstände zu Naturschutzgebieten zu erhöhen, Moore vor Windkraftanlagen zu schützen und die Interessen von Anwohnern bei der Planung von Windkraftanlagen zu berücksichtigen. Nur durch eine sorgfältige Abwägung aller Interessen könne eine nachhaltige und naturverträgliche Energiewende in Schleswig-Holstein gewährleistet werden.