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Hintergründe zum Anschlag in Solingen: Warum war Issa al H. in Deutschland?

Am 25. August 2024 erschütterte ein grausamer Anschlag die Stadt Solingen. Der mutmaßliche Täter, der 26-jährige Syrer Issa al H., hätte eigentlich im letzten Jahr abgeschoben werden sollen. Doch wie konnte es dazu kommen, dass er trotzdem noch in Deutschland war? Ein genauer Überblick über die Hintergründe dieser tragischen Tat.

Ursprünglich war Bulgarien für Issa al H. zuständig, da er im Dezember 2022 nach Deutschland kam und hier einen Asylantrag stellte. Aufgrund seiner Einreise in die Europäische Union über Bulgarien fiel sein Asylverfahren unter die Dublin-III-Verordnung, die besagt, dass das Land, über das ein Asylsuchender in die EU einreist, auch für sein Asylverfahren zuständig ist. Trotzdem blieb al H. in Deutschland und konnte seine Tat verüben.

Die Abschiebung nach Bulgarien scheiterte im Juni 2023, da der Syrer in seiner Flüchtlingsunterkunft in Paderborn nicht aufzufinden war. Die Frage, warum er sich nicht in der Unterkunft aufhielt und wie intensiv nach ihm gesucht wurde, ist entscheidend. Die Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, andernfalls wird das Land, in dem sich die Person zum Zeitpunkt des Fristablaufs befindet, zuständig – in diesem Fall Deutschland.

Ein weiteres Detail in diesem Zusammenhang ist die verlängerte Frist von 18 Monaten für die Überstellung, wenn die Person als „untergetaucht“ gilt. Dies bedeutet, dass sie trotz aktiver Suche über einen gewissen Zeitraum nicht auffindbar war. Es bleibt unklar, ob Issa al H. dieser Kategorie zuzuordnen war. Laut Berichten wurde er nicht zur Festnahme ausgeschrieben, da er sich unauffällig verhielt und es zudem nicht genügend Abschiebehaftplätze gab.

Im deutschen Asylverfahren erhielt al H. später den subsidiären Schutz, was bedeutet, dass er regulären Schutzstatus nach dem Asylgesetz erhielt. Dies steht Personen zu, die in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden und bei Rückkehr schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Syrer profitierte von dieser Regelung, obwohl Diskussionen über die Sicherheitslage in Syrien aufkamen.

Der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährt Syrern oft subsidiären Schutz aufgrund des Bürgerkriegs im Land. Allerdings gibt es vermehrt Stimmen, die die Sicherheitslage in bestimmten Regionen anders einschätzen. Dies wirft die Frage auf, ob die bisherige Praxis des BAMF angepasst werden sollte.

Unabhängig von Ausländer- und Asylrechtsfragen wird Issa al H. in Deutschland ein Strafverfahren erwartet. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen und einen Haftbefehl wegen des Verdachts einer IS-Mitgliedschaft erlassen. Dem mutmaßlichen Täter droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Ereignisse in Solingen werfen auch ein Licht auf die Radikalisierung im Internet. Experten warnen davor, dass der IS gezielt junge muslimische Männer online anspricht. Solingen ist ein trauriges Beispiel dafür, dass nicht alle Radikalisierungsprozesse von den Ermittlungsbehörden erkannt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass aus diesem tragischen Vorfall Lehren gezogen werden und die Sicherheitsvorkehrungen sowie die Asylverfahren in Deutschland überprüft werden. Die Debatte über Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan und Syrien wird durch diese Ereignisse sicherlich weiter an Fahrt aufnehmen. Es ist an der Zeit, dass die Politik und die Gesellschaft gemeinsam nach Lösungen suchen, um solche tragischen Vorfälle in Zukunft zu verhindern.