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Die AfD in Thüringen hat beschlossen, ihre geplante Wahlparty nach der Landtagswahl abzusagen und Journalisten den Zugang zu verwehren. Dieser Schritt erfolgte, nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass die Partei mehreren zuvor ausgeschlossenen Journalisten und Medienhäusern Zugang gewähren muss.

AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke im Wahlkampf

Die AfD Thüringen begründete die Absage der Party damit, dass es aufgrund von Platzproblemen nicht möglich sei, sowohl die bereits angemeldeten Gäste als auch die über 150 Medienvertreter gleichermaßen zuzulassen. Die Sicherheit aller Teilnehmer könne in einem Lokal, das maximal 200 Personen fassen könne, nicht gewährleistet werden.

Die Medienhäuser, darunter „Spiegel“, „taz“, „Welt“ und „Bild“, hatten zuvor gegen den Ausschluss von der Wahlveranstaltung geklagt und erfolgreich vor Gericht Recht bekommen. Sie beklagten, dass kritischer Journalismus von der AfD regelmäßig behindert werde. Das Landgericht Erfurt entschied, dass die AfD die Journalisten auf ihrer Wahlparty zulassen müsse.

Umfragen, Parteien, Kandidaten

In Thüringen wird mit Spannung das Wahlergebnis erwartet. Vorläufige Prognosen deuten darauf hin, dass die Ampelparteien kaum eine Rolle spielen werden und AfD sowie CDU stark abschneiden könnten. Die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen werden auch zeigen, wie tief die Spaltung der Gesellschaft ist und wie wir künftig zusammenleben werden.

Die AfD betonte in einer Presseerklärung, dass es ihr ein Anliegen sei, für das Recht auf Anwesenheit der akkreditierten Medienvertreter zu kämpfen. Dennoch sei aufgrund des gerichtlichen Vorgehens anderer Journalisten die Absage der Veranstaltung in der bisher geplanten Form unumgänglich.

Gerichtsentscheidung: AfD muss Journalisten einlassen

Das Landgericht Erfurt hatte nach einer mündlichen Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren erneut mehreren Medien Recht gegeben und entschieden, dass die AfD die Journalisten auf ihrer Wahlparty zulassen muss. Die Verlage von „Spiegel“, „taz“, „Welt“ und „Bild“ waren vor Gericht gegen den Ausschluss von der Veranstaltung vorgegangen.

Die Entscheidungen des Gerichts sind noch nicht rechtskräftig, da die AfD-Landesverband Widerspruch eingelegt hat. Die Medienhäuser wollten mit ihrem gemeinsamen Antrag die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und sich gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch die AfD wehren.

Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren betraf einen einzelnen Journalisten, der ebenfalls Zugang zur Wahlveranstaltung forderte. Das Landgericht entschied, dass ihm „in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlveranstaltung“ gewährt werden müsse.

Medienhäuser: AfD behindert Journalismus

Die Medienhäuser beklagten, dass die AfD seit langem kritischen Journalismus behindere. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollten sie gegen diese Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen und die Rechtslage klären lassen. Das Landgericht Erfurt gab den Medienhäusern Recht und wies den Widerspruch der AfD zurück.

Die Thüringer AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke hatte sich zuvor negativ über Unternehmen geäußert, die sich für gesellschaftliche Vielfalt einsetzen. Unternehmen reagierten unterschiedlich auf Höckes Aussagen, die als kontrovers und polarisierend wahrgenommen wurden.

Vertreter der AfD-Partei- und Landtagsfraktionsspitze werden am Wahlabend für Pressegespräche im Thüringer Landtag zur Verfügung stehen. Die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen werden wichtige Weichen für die Zukunft stellen und zeigen, wie die Gesellschaft in Zukunft zusammenleben wird.