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Die Mietpreisbremse, die seit dem Ende der Ampelregierung vor dem Aus steht, könnte bald ein Ende finden. Die Bundesregierung hatte geplant, das Instrument unter bestimmten Bedingungen zu verlängern, aber mit dem Ende der Koalition ist es fraglich, ob der Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Der Mieterbund warnt vor möglichen Auswirkungen: Wenn die Mietpreisbremse ausläuft, könnten Angebotsmieten von 17 Euro pro Quadratmeter und mehr zum neuen Normalfall werden.

Die Mietpreisbremse wurde 2015 von der Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD eingeführt, um den Wohnungsmangel in deutschen Städten einzudämmen. Ursprünglich sollte sie nur vorübergehend gelten, wurde aber immer wieder verlängert. Derzeit läuft die Bundesregelung bis Ende 2025. Ohne ein neues Bundesgesetz würde die Mietpreisbremse im Jahr 2026 auslaufen.

Einige Teile der Immobilienwirtschaft sind gegen die Mietpreisbremse, da sie der Meinung sind, dass sie Investitionen in den Neubau behindert. Der Präsident der Immobilieneigentümervereinigung Haus & Grund, Kai Warnecke, sieht im Auslaufen der Regelung einen wichtigen Schritt, um den Wohnungsmarkt aufzubrechen und das Angebot an Mietwohnungen zu erhöhen.

Der Immobilienverband IVD ist ebenfalls gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse und hält die Regelung für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Sie argumentieren, dass die Mietpreisbremse keine neuen Wohnungen schafft und nicht notwendigerweise den Mieterschutz gewährleistet.

Laut dem Mieterbund hängt die Bezahlbarkeit von Wohnraum ohne gesetzliche Deckelung der Miete in erster Linie vom guten Willen des Vermieters ab. In Zeiten, in denen renditegetriebene Investoren den Markt dominieren, könnte das Fehlen einer Mietpreisbremse zu deutlich höheren Mieten führen, die viele Mieter nicht mehr bezahlen können.

Die Mietpreisbremse soll Mietanstiege begrenzen, gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Neubauwohnungen sind von der Regelung ausgenommen, ebenso wie Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Die Mietpreisbremse gilt auch nicht für Wohnraum, der nach umfassender Modernisierung vermietet wird. Das Bundesjustizministerium sieht die Mietpreisbremse als temporäre Maßnahme, um den Anstieg der Mieten vorübergehend zu begrenzen.

Der Städtetag argumentiert, dass die Mietpreisbremse allein nicht ausreicht, um den Wohnungsmangel zu lösen. Eine neue Bundesregierung müsse sich weiterhin um bezahlbaren Wohnraum kümmern und Maßnahmen ergreifen, um den Bau neuer Wohnungen zu fördern.

Es bleibt abzuwarten, ob die Mietpreisbremse tatsächlich auslaufen wird und welche Auswirkungen dies auf den Wohnungsmarkt haben wird. Eine neue Bundesregierung wird sich mit Sicherheit mit dem Thema bezahlbarer Wohnraum befassen müssen und möglicherweise neue Maßnahmen ergreifen, um die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt anzugehen.