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Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der EEG-Einspeisevergütung ab 2025, was bedeutet, dass PV-Besitzer ihre Anlagen schnell anmelden sollten, um die volle Förderung zu erhalten. Die geplante Neuregelung ist auf die Zunahme negativer Börsenstrompreise zurückzuführen, die die Kosten für die EEG-Förderung stark erhöht haben. Es ist wichtig, die Anlage vor dem 1. Januar 2025 anzumelden, um von der Förderung für einen Zeitraum von 20 Jahren zu profitieren.

Negative Strompreise und die Kosten der EEG-Förderung

Die geplante Reform der EEG-Einspeisevergütung ab 2025 ist vor allem auf die steigenden Kosten der Förderung zurückzuführen, die durch negative Börsenstrompreise verursacht werden. Diese negativen Preise entstehen, wenn erneuerbare Energien wie Solar- oder Windkraftanlagen viel Strom produzieren, aber der Verbrauch gering ist. Dadurch sind die Kosten für die EEG-Förderung bis Ende Juni 2024 auf rund 19,4 Milliarden Euro angestiegen, fast doppelt so viel wie im Vorjahr.

Die Bundesregierung plant daher, die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Strompreise auszusetzen für alle PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 ans Netz gehen. Dies bedeutet, dass PV-Besitzer, die ihre Anlage vor diesem Datum anmelden, weiterhin von der vollen Förderung profitieren können. Die Einspeisevergütung in Phasen mit profitablen Strompreisen soll von den Änderungen jedoch nicht betroffen sein, unabhängig davon, wann die Anlage ans Netz ging.

Zukunft der EEG-Förderung und Investitionsförderung

Angesichts des anhaltenden Solarbooms und des Ziels der Bundesregierung, den Stromverbrauch bis 2030 zu mindestens 80 Prozent mit erneuerbaren Energien zu decken, steht die Zukunft der EEG-Einspeisevergütung in Frage. Derzeit liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bei 57 Prozent, und mit dem zunehmenden Anteil von Solar- und Windenergie könnte die EEG-Förderung langfristig kaum finanzierbar sein.

Es gibt bereits Pläne, die EEG-Einspeisevergütung durch eine Investitionskostenförderung zu ersetzen, um unnötige Bürokratie abzubauen. Dies betrifft hauptsächlich Betreiber gewerblicher Solaranlagen, die bisher eine Mindestleistung von 100 Kilowatt pro Jahr erreichen mussten, um ihren Solarstrom direkt zu vermarkten. Ab dem 1. Januar 2026 plant die Regierung, diese Grenze schrittweise auf 25 Kilowatt zu senken.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Zukunft der EEG-Förderung tatsächlich entwickeln wird. Es gibt bereits Pläne, die Einspeisevergütung vollständig durch Investitionskostenförderung zu ersetzen, aber diese Idee ist umstritten. Die Regierung strebt jedoch weiterhin an, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben.

Fazit

Insgesamt ist es wichtig, dass PV-Besitzer ihre Anlagen schnell anmelden, um von der vollen EEG-Förderung zu profitieren, bevor die geplanten Änderungen ab 2025 in Kraft treten. Die Reform der EEG-Einspeisevergütung zielt darauf ab, die Kosten der Förderung zu senken und unnötige Bürokratie abzubauen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die zukünftige Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland entwickeln wird. PV-Besitzer sollten daher ihre Anlagen frühzeitig anmelden, um von der Förderung zu profitieren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.