Der Staat verdient an jeder Rechnung mit, solange die Leistungen nicht steuerfrei sind oder im Schwarzmarkt gehandelt werden. Saubere Geschäfte erfordern immer einen Beleg. Die Rechnung wird oft per Post auf Papier oder als Bildkopie (PDF) per E-Mail verschickt.
In der Zukunft wird die elektronische Rechnung im Geschäftsleben Pflicht sein. Das bedeutet, dass Maschinen die Daten lesen müssen, nicht Menschen. Diese Themen werden derzeit zwischen dem Finanzministerium und Verbänden diskutiert.
Laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler muss jedes Unternehmen ab dem Jahreswechsel eine E-Rechnung empfangen können. Dafür reicht letztendlich eine E-Mail-Adresse aus. Das Wachstumschancengesetz hat die gesetzliche Verpflichtung zur Annahme und zum Versand von E-Rechnungen verankert, aber nur zwischen Unternehmen.
Für Privatpersonen bleibt die Möglichkeit, Papierrechnungen zu erhalten. Übergangsvorschriften sollen sicherstellen, dass kleinere Unternehmen nicht überfordert werden. Viele Betriebsinhaber sind unsicher über die bevorstehenden Änderungen und das Informationsbedürfnis, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, ist groß.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, die mehr als 800.000 Euro pro Jahr umsetzen, E-Rechnungen versenden. Ein Jahr später gilt dies für alle Unternehmen. Bereits im nächsten Jahr haben alle Betriebe das Recht, ihre Rechnungen elektronisch zu verschicken. Der Vorrang von Papierrechnungen entfällt zum Jahreswechsel.
Das Ziel der neuen Regelungen ist nicht, die Buchhaltung zu vereinfachen, sondern der Finanzverwaltung das Auswerten zu ermöglichen. In drei Jahren sollen Betrüger durch die automatische Weiterleitung der Daten aus jeder Rechnung an das Finanzamt gestoppt werden.
Italien dient hier als Vorbild, wo bereits ein zentrales Register für elektronische Rechnungen existiert. Deutschland plant ähnliche Maßnahmen, muss aber zunächst praktische Fragen klären. Rechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine werden weiterhin vom Finanzamt akzeptiert, ohne dass eine E-Rechnung erforderlich ist.
Für Mietaufwendungen wird jedoch eine E-Rechnung erforderlich sein, auch für bestehende Verträge. Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich im Herbst ein spezielles Schreiben veröffentlichen, um zu klären, was wann wie gemacht werden muss.