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Es war ein weiterer Morgen voller Verzögerungen und Ausfälle für Flugreisende, als Anhänger der Initiative Letzte Generation unerlaubt in den Sicherheitsbereich von vier Flughäfen eindrangen und Protestaktionen durchführten. Diese Aktionen fanden an den Flughäfen Köln/Bonn, Nürnberg, Berlin-Brandenburg und Stuttgart statt, wobei die Flughäfen in Köln/Bonn und Nürnberg für etwa eine Stunde komplett lahmgelegt wurden. In Köln mussten 16 Flüge gestrichen werden, während in Nürnberg neun Flüge von den Protesten betroffen waren. Trotz der Aktionen konnte der Betrieb an den Flughäfen Berlin-Brandenburg und Stuttgart fortgesetzt werden, wobei Fluggesellschaften vorsorglich einige Flüge umleiteten.

Die Aktivisten haben bereits in der Vergangenheit ähnliche Aktionen durchgeführt, um auf ihre Forderungen nach mehr Klimaschutz aufmerksam zu machen. Diese jüngsten Störaktionen folgten auf ein Gesprächsangebot des Hauptgeschäftsführers des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, an die „Letzte Generation“ in einem offenen Brief. Obwohl es bereits einen Austausch gab, um einen Termin für die kommende Woche zu finden, bezeichnete Beisel die Störaktionen als „konzertierten Akt der kriminellen Erpressung“.

Die deutsche Luftfahrtbranche fordert seit langem eine Verschärfung der Strafen für Störungen des Flugverkehrs. Eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen, aber eine Entscheidung des Bundestags steht noch aus. Der Flughafenverband ADV drängt darauf, dass der Bundestag dies schnellstmöglich beschließen soll, um die Strafbarkeitslücke bei der Verfolgung von Eindringlingen zu schließen.

Subheadings:

Die Auswirkungen der Protestaktionen auf den Flugverkehr
Die Forderungen der Luftfahrtbranche nach schärferen Strafen
Die Rolle der Flughäfen und ihre Schutzmaßnahmen

Die geplanten Gesetzesänderungen sehen vor, dass das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ auf Flugbetriebsgelände künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren kann bereits verhängt werden, wenn ein medizinischer Notfall an Bord eines Flugzeugs nicht rechtzeitig behandelt werden kann.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert, dass Aktivisten für wirtschaftliche Schäden durch Störungen im Flugverkehr zur Verantwortung gezogen werden sollten. Sie sollten für die Ausfälle von Fluggesellschaften und die Beeinträchtigungen haftbar gemacht werden. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Ralf Kusterer, betont, dass solche Aktionen sittenwidrig seien und zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollten.

Die Bundesregierung plant nicht nur schärfere Strafen für Eindringlinge, sondern auch eine stärkere Verantwortung der Flughafenbetreiber. Flughäfen sollen per Rechtsverordnung zu besseren baulichen und technischen Schutzmaßnahmen gezwungen werden, um solche Störaktionen zu verhindern. Gespräche zwischen Bund und Ländern laufen bereits, um diese Maßnahmen umzusetzen. Die Flughäfen haben jedoch Bedenken, da Umbauten an Zäunen hohe Kosten verursachen können.

Die Sicherheitsvorkehrungen an den deutschen Flughäfen variieren je nach Standort, wobei der Flughafenverband ADV betont, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Trotzdem gibt es Diskussionen über zusätzliche Schutzmaßnahmen, da die Aktionen der „Letzten Generation“ in der Vergangenheit gezeigt haben, dass die aktuellen Sicherheitskonzepte nicht ausreichen.

Insgesamt bleibt der Konflikt zwischen der „Letzten Generation“ und den Flughäfen bestehen, während die Luftfahrtbranche auf schärfere Strafen und bessere Schutzmaßnahmen drängt. Die Auswirkungen dieser Protestaktionen auf den Flugverkehr und die Reaktionen der Behörden werden weiterhin beobachtet, um zukünftige Störungen zu verhindern.