In deutschen Arztpraxen nimmt die Gewalt gegen Kassenärzte und ihre Mitarbeiter zu. Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, fordert deshalb eine Verschärfung des Strafrechts, um dem Problem entgegenzuwirken.
Es kommt immer häufiger zu aggressivem Verhalten, Bedrohungen und sogar körperlichen Angriffen gegen Ärzte und medizinisches Personal. Diese Vorfälle sind nicht nur in Notaufnahmen, sondern auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte an der Tagesordnung.
Andreas Gassen berichtet von einem besorgniserregenden Anstieg offener Aggression und extrem forderndem Verhalten seitens der Patienten. Er selbst hat erlebt, wie ein Patient eine Tür in der Praxis kaputt getreten hat. Besonders hart treffe es oft die Arzthelferinnen.
Der Kassenärzte-Chef betont, dass solche Verhaltensweisen nicht akzeptabel sind und auf eine kleine, aber wachsende Gruppe von Patienten zurückzuführen sind. Oftmals erscheinen Patienten mit einer großen Anzahl von Begleitpersonen in der Praxis und sorgen für Unruhe und Störungen.
In solchen Fällen fordert Gassen klare und schnelle Strafen, um den Betroffenen die Ernsthaftigkeit ihres Verhaltens zu verdeutlichen. Justizminister Marco Buschmann plant bereits eine leichte Verschärfung des Strafrechts, um Rettungskräfte vor Anfeindungen und Gewalt zu schützen. Diese Maßnahme sollte auch auf Arztpraxen ausgeweitet werden, fordert Gassen.
Der Kassenärzte-Chef kritisiert, dass die Politik das Problem noch nicht ausreichend erkannt hat. Es sei genauso inakzeptabel, wenn Feuerwehrleute angegriffen werden, wie wenn Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Praxen bedroht oder körperlich angegangen werden. Es sei überfällig, das Strafrecht zu verschärfen, um Ärzte und ihr Personal besser zu schützen.
Es ist wichtig, dass die Gesellschaft Respekt und Anerkennung gegenüber Ärzten und medizinischem Personal zeigt. Gewalt in Arztpraxen darf nicht toleriert werden, und die Täter müssen angemessen bestraft werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Nur so kann die Sicherheit und das Wohlergehen von Ärzten, Arzthelferinnen und Patienten gewährleistet werden.