Die Europäische Kommission prüft derzeit Einsprüche aus Deutschland gegen den türkischen Antrag, Dönerfleisch als traditionelle Spezialität zu schützen. Es wird untersucht, ob die Einsprüche gerechtfertigt sind und Konsultationen zur Lösung des Streits könnten folgen. Das deutsche Landwirtschaftsministerium hat bereits Einspruch eingelegt.
Der Internationale Dönerverband aus Istanbul stellte 2022 den Antrag, Döner als garantiert traditionelle Spezialität in die EU-Liste aufzunehmen. Dies würde bedeuten, dass Dönerspieße EU-weit nach festgelegten Regeln hergestellt werden müssten. Die Verwendung von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch für Döner in Deutschland würde dann illegal werden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte ein Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten über den Fall entscheiden. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir äußerte Bedenken über Vorgaben aus Ankara und betonte, dass der Döner zu Deutschland gehöre und die Zubereitung jedem selbst überlassen sein sollte.
Der Antrag legt fest, dass Döner aus Rindfleisch von mindestens 16 Monaten oder Schaffleisch von mindestens sechs Monaten bestehen muss. Auch die Zusammensetzung der Marinade, die Dicke der Fleischscheiben und die Marinierungszeit wären genau geregelt. Die Zubereitung von Dönergerichten wäre von dieser Regelung jedoch nicht betroffen, sodass die Produktion von Dönerspießen in Deutschland fortgesetzt werden könnte.