Registrierung für die Bundestagswahl: Deadline am 2. Februar
Bis zum 2. Februar haben im Ausland lebende Deutsche noch Zeit, sich in das Wählerverzeichnis für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar einzutragen. Die Bundeswahlleiterin hat heute die Deadline bekanntgegeben. Doch wie funktioniert die Eintragung und was muss beachtet werden?
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Die Registrierung ist für alle deutschen Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, verpflichtend, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Selbst wenn man sich bei vorherigen Wahlen bereits eingetragen hat, muss das Formular erneut ausgefüllt werden. Der Antrag kann auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden und muss handschriftlich unterschrieben im Original per Post, Fax oder E-Mail an die zuständige Gemeindebehörde gesendet werden.
Berechtigung zur Eintragung
Volljährige Deutsche, die mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben (nicht länger als 25 Jahre zurückliegend), sind zur Eintragung berechtigt. Andernfalls muss eine „persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland“ nachgewiesen werden, was nur per Post möglich ist.
Automatische Eintragung bei Wohnsitz in Deutschland
Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland und vorübergehendem Aufenthalt im Ausland werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Dennoch ist eine rechtzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen ratsam, auch ohne Erhalt der Wahlbenachrichtigung.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass einige deutsche Auslandsvertretungen die Rücksendung von Wahlbriefen auf dem amtlichen Kurierweg anbieten. Eine zügige Rücksendung der Unterlagen wird empfohlen. Es gibt keine genaue Zahl der im Ausland lebenden Deutschen, da keine gesetzliche Meldepflicht besteht. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es 128.929 Anträge von Auslandsdeutschen auf Eintragung ins Wählerverzeichnis, während es 2013 nur rund 67.000 waren.