Der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder des ISPK beginnt in Düsseldorf. Sie werden beschuldigt, Terroranschläge in Deutschland und ganz Europa vorbereitet zu haben. Recherchen von SWR und BR zeigen, dass Europa verstärkt ins Visier des IS-Ablegers gerückt ist und die Türkei eine wichtige Rolle spielt.
Die Angeklagten, hauptsächlich aus Tadschikistan, werden nicht nur beschuldigt, Anschläge geplant zu haben, sondern auch Terrorismusfinanzierung betrieben zu haben. Es wird vermutet, dass sie Gelder über Finanzdienstleister nach Istanbul transferiert haben, um sie dann für kriminelle Aktivitäten zu nutzen, die dem IS und seinem Ableger Khorasan zugute kamen.
Die Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei sind eng, wie aus Ermittlungsakten hervorgeht. Einige der Beschuldigten sollen mit Diebesgut gehandelt haben, das dann in die Türkei geschmuggelt wurde. Die Türkei dient als Drehscheibe für den IS und seinen Ableger Khorasan.
Die Ermittlungen zeigen auch familiäre Verbindungen zwischen den Angeklagten in Deutschland und in Istanbul. Es gab direkten telefonischen Kontakt zwischen dem Emir des IS in der Türkei und dem Anführer der Gruppe in Deutschland. Diese enge Kooperation und Koordination zwischen verschiedenen Terrorzellen verdeutlicht die weitreichenden Strukturen des Netzwerks.
Die Beschuldigten haben Verbindungen nicht nur in die Türkei, sondern auch in die Ukraine, Russland und Tadschikistan. Sie sollen über Russland und die Ukraine nach Deutschland eingereist sein. Die Attentäter in der Istanbuler Marienkirche wurden von den Beschuldigten in Deutschland finanziert, was zu einem blutigen Anschlag führte.
Experten warnen vor neuen Bedrohungen für Europa durch den IS Khorasan. Die Gruppe plant Anschläge auf Kirchen, Konsulate und Synagogen. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen bleibt die Bedrohung bestehen, und es ist schwierig, solche Organisationen langfristig unter Kontrolle zu halten.
Der Prozess gegen die sieben Männer wird sicherlich Einblicke in ihr weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland, der Ukraine, der Türkei und Tadschikistan bieten. Der Verteidiger eines der Angeklagten bestreitet die Vorwürfe des Generalbundesanwalts und betont, dass eine Bekanntschaft zu Mitbeschuldigten nicht als Beweis für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gilt.