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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Grenzverfahren zu beschleunigen, um Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten. Bundesinnenministerin Faeser hat vorgeschlagen, das sogenannte Dublin-Verfahren zu beschleunigen, um festzustellen, welches europäische Land für ein Asylverfahren zuständig ist. In vielen Fällen ist das der Staat, in dem Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten haben. Was bedeutet das genau und wie soll das neue Verfahren ablaufen?

Beschleunigte Grenzverfahren: Was Sie wissen müssen

Im Rahmen der neuen Änderungen, die von der Ampelkoalition geplant sind, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Dublin-Verfahren schneller durchführen. Dies bedeutet, dass die Bundespolizei zunächst die notwendigen Befragungen der Schutzsuchenden oder Anhörungen durchführt und die Daten und das Ergebnis an das BAMF übermittelt. Dabei kann auch die Identifizierungsdatenbank EURODAC genutzt werden.

Zusätzlich soll die Bundespolizei prüfen, ob es freie Haftplätze gibt und gegebenenfalls beim zuständigen Gericht Haft beantragen, um zu verhindern, dass Betroffene untertauchen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Länder ausreichend Haftplätze entlang der Migrationsrouten, vorzugsweise in Grenznähe, zur Verfügung stellen. Derzeit gibt es in Deutschland 800 Abschiebehaftplätze, was nach Ansicht von Bundesinnenministerin Faeser nicht ausreicht. Als Alternative kann eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden, wenn Haft nicht möglich ist.

Einrichtung von Haftplätzen entlang der Migrationsrouten

Die Bundesregierung plant, die Verfahren zu beschleunigen, sobald festgestellt wurde, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das BAMF wird dann unverzüglich das beschleunigte Dublin-Verfahren einleiten. Bundesministerin Faeser strebt eine enge Kooperation mit den europäischen Partnern an, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Ziel ist es, eine schnelle Zustimmung zu den deutschen Überstellungsmitteilungen zu erhalten und die EURODAC- und Dublin-Regeln einzuhalten.

Nach Zustimmung des jeweiligen Staates stellt das BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags fest und ordnet die Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat an. Wenn die Betroffenen Klage einreichen, wird diese vom zuständigen Verwaltungsgericht entschieden. Parallel dazu plant die Bundespolizei den Zurückweisungstermin, während das BAMF die Überstellungsmodalitäten mit dem Zielstaat klärt. Der Aufenthalt in einer „Einrichtung“ ermöglicht den Zugriff auf die Person. Nach Abschluss des Verfahrens führt die Bundespolizei dann die Zurückweisung in den zuständigen Mitgliedsstaat durch.

Größere Rolle für die Bundespolizei

Die Neuerung besteht darin, dass die Bundespolizei eine größere Rolle bei den Abschiebungen übernimmt. Bisher lag die Verantwortung für Abschiebungen bei den Ländern, während die Bundespolizei nur bei der Durchführung unterstützte. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens soll die Bundespolizei am Ende die Menschen aus Deutschland bringen.

Bundesinnenministerin Faeser betont, dass das Modell mit dem geltenden nationalen Recht übereinstimmt. Ihr Ministerium hat geprüft, ob pauschale Zurückweisungen an der Grenze mit dem EU-Recht vereinbar sind. Es ist entscheidend, dass die Bundespolizei eine effektive und koordinierte Rolle bei den Grenzverfahren spielt, um die Einreise von Schutzsuchenden zu kontrollieren.

Insgesamt zielen die beschleunigten Grenzverfahren darauf ab, die Asylpolitik in Deutschland effizienter zu gestalten und eine geordnete Einreise von Schutzsuchenden zu gewährleisten. Durch die enge Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern und die schnelle Umsetzung der Überstellungsverfahren soll eine geregelte und rechtskonforme Abwicklung sichergestellt werden.

Die Bundesregierung wird weiterhin an der Optimierung der Grenzverfahren arbeiten, um die Sicherheit an den Grenzen zu gewährleisten und eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die beschleunigten Verfahren in der Praxis bewähren und welche Auswirkungen sie auf die Asylpolitik in Deutschland haben werden.