Der Technologiemilliardär und Unterstützer von Donald Trump, Elon Musk, hat Medienberichten zufolge eine Warnung vom US-Justizministerium erhalten. Grund dafür sind seine millionenschweren Geschenke an Wähler. Musk’s Organisation „America PAC“ wurde darauf hingewiesen, dass diese Aktion möglicherweise gegen das US-Wahlrecht verstößt, wie von CNN und NBC berichtet wurde. Das Justizministerium lehnte es ab, die Informationen auf Anfrage zu kommentieren.
Elon Musk hatte angekündigt, bis zur Wahl täglich eine Million Dollar an einen registrierten Wähler in besonders umkämpften Bundesstaaten zu vergeben. Die Aktion richtet sich an Wähler, die eine Petition unterzeichnen, die sich für Meinungsfreiheit und das Recht auf Waffenbesitz einsetzt. Experten zweifeln jedoch an der Rechtmäßigkeit dieser Aktion, da es nach US-Wahlrecht verboten ist, Wählern Geld für ihre Teilnahme an Wahlen anzubieten.
Kritiker wie der Rechtsprofessor Rick Hasen von der University of California in Los Angeles argumentieren, dass die Aktion von Musk möglicherweise Anreize zur Registrierung von Wählern schafft, da nur registrierte Wähler an der Geldvergabe teilnehmen können. Eine Gruppe ehemaliger Staatsanwälte und Regierungsbeamter forderte das Justizministerium auf, die Aktion zu untersuchen, wie von der „Washington Post“ berichtet wurde.
Elon Musk übergab die ersten Millionen-Schecks am Wochenende in Pennsylvania, einem hart umkämpften Bundesstaat mit 19 Wahlleuten. Pennsylvania könnte eine entscheidende Rolle bei der Präsidentschaftswahl spielen, da der Sieg Kandidaten 270 Wahlmännerstimmen erfordert.
Musk unterstützt Trump bereits seit einiger Zeit finanziell mit Millionenspenden. Trump deutete an, dass Musk im Falle seines Wahlsiegs die Leitung eines Gremiums zur Überprüfung der US-Finanzen übernehmen könnte. Musk wird oft über angeblich übermäßige Anforderungen von Behörden an seine Unternehmen Tesla und SpaceX beschwert. Seine Tesla-Aktien machen ihn zum reichsten Menschen der Welt mit einem geschätzten Vermögen von rund 240 Milliarden Dollar.