Der Bundesrat hat die umstrittene Krankenhausreform genehmigt. Die Länderkammer passierte das Gesetz, das eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland vorsieht. Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann nun umgesetzt werden, um den finanziellen Druck auf die Kliniken zu mindern und die Spezialisierung zu fördern. Es gab keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Vor der Entscheidung im Bundesrat wurde Landesgesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) entlassen. Dies geschah offenbar, um zu verhindern, dass sich Nonnemacher gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausspricht. Die CDU-Fraktion kritisierte das Verhalten von Woidke als unwürdig.
Die Reform sieht eine Änderung der Vergütung für Kliniken vor, um Anreize für eine bessere Versorgung zu schaffen und medizinisch nicht optimale Eingriffe zu reduzieren. Es sollen neue Leistungsgruppen eingeführt werden, um die Qualität der Behandlungen sicherzustellen. Ein Transformationsfonds soll die Neuorganisation finanziell unterstützen.
In der Debatte im Bundesrat gab es kontroverse Ansichten. Einige Länder meldeten Kritikpunkte an, während andere für die Zustimmung warben. Die Reform soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten, aber die Umsetzung wird bis 2029 dauern. Dies bedeutet, dass die Patienten die Auswirkungen nicht sofort spüren werden. Das Netz der Krankenhäuser wird wahrscheinlich kleiner werden.
Es gibt weiterhin Finanzprobleme, nicht belegte Betten und Personalmangel in vielen Krankenhäusern. Die Länder und die Klinikbranche forderten eine Überbrückungsfinanzierung bis zur Umsetzung der Reform. Die Diskussionen über die Reform werden fortgesetzt, um mögliche Verbesserungen einzuführen und die bestmögliche Versorgung für die Patienten sicherzustellen.